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Steuern: Union will Kurzarbeiter vor Nachzahlung schützen
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Gegenüber FOCUS schlug die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, vor, den so genannten Progressionsvorbehalt für ein Jahr auszusetzen. „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, erhält dieses steuerfrei“, sagte Tillmann. „Da die wenigsten Betroffenen dies einkalkulieren, könnten Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu bösen Überraschungen führen. Kurzfristig könnte eine Lösung sein, den Progressionsvorbehalt für dieses eine Ausnahmejahr auszusetzen.“
CDU will SPD von ihrem Vorschlag überzeugen
Tillmann kündigte an, „hierüber werden wir nach der Sommerpause, wenn wir über das Jahressteuergesetz beraten, mit unserem Koalitionspartner sprechen“.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitiker Fritz Güntzler betonte gegenüber FOCUS, rund 2,5 Millionen Beschäftigte müssten wegen Kurzarbeit 2020 im nächsten Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. „Das wird viele völlig überraschen. Wenn die Betroffenen dann auch noch erfahren, dass sie Steuern nachzahlen müssen, ist Ärger über den Staat vorprogrammiert“, sagte Güntzler. Das könne auch die SPD nicht wollen. Deshalb sei es richtig den Progressionsvorbehalt auszusetzen.
Der Arbeitnehmerflügel der Union ist der gleichen Ansicht. Der stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende Christian Bäumler verlangte im FOCUS, der Progressionsvorbehalt müsse „insgesamt auf den Prüfstand“.
Kurzarbeit: Bundesfinanzministerium lehnt Entlastung ab
Das SPD-geführte Finanzministerium lehnt eine Entlastung der Kurzarbeiter dagegen ab. Die Steuergerechtigkeit und Steuersystematik spreche dagegen, „Kurzarbeitergeld isoliert zu begünstigen“, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu FOCUS.
Hintergrund Progressionsvorbehalt
Hierbei erhöhen Einkünfte, die an sich steuerfrei fließen, den individuellen Steuersatz des Empfängers. Das gilt für verschiedene Leistungen der Sozialkassen, wie etwa Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld.
Grundsätzlich gilt: Im Jahr 2020 sind in Deutschland Einkommen bis 9408 Euro steuerfrei, das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Dazu kommt noch der Sonderausgabenabzug in Höhe von 36 Euro für Singles. Insgesamt macht das also im laufenden Jahr 9444 Euro, die frei von Einkommensteuer sind.
Das Finanzamt addiert am Jahresende die bereits versteuerten Monatsgehälter eines Beschäftigten sowie alle Kurzarbeit-Entgelte auf und sieht nach, ob der Betreffende mehr als 9444 Euro brutto verdient hat. Ist das der Fall, muss der Arbeitnehmer Steuern gegebenenfalls Steuern nachzahlen.
Berechnungsschema (vereinfachte Darstellung): Arbeitnehmer A. ist Single und gesetzlich krankenversichert.
Er hat von Januar mit März drei Monate lang je 3500 Euro brutto verdient.
Von April mit August war er fünf Monate lang auf Kurzarbeit und hat dafür jeden Monat 60 Prozent seines Bruttolohns bekommen, das entsprecht je Monat 2100 Euro. Ab September hat der Arbeitnehmer wieder bis Jahresende vier Monate lang 3500 Euro brutto verdient. Das Schema:
Januar mit März 3 x 3500 € brutto = 10.500 € (bereits versteuert)
April mit August 5 x 2100 € Kurzarbeitergeld je 2100 € = 10.500 € (unversteuert)
September mit Dezember 4 x Bruttolohn von je 3500 € = 14.000 € (bereits versteuert)
Gesamteinkommen 35.000 Euro, davon 24.500 Euro bereits versteuert
Nach den aktuellen Gesetzen muss der Arbeitnehmer 10.500 Euro nachversteuern, die unter Progressionsvorbehalt ausgezahlt wurden. Von diesem Brutto-Betrag kann er aber die 9444 Euro einkommensteuerfreies Einkommen abziehen.
Wird der CDU-Vorschlag zum Gesetz, dann sparen Millionen Kurzarbeiter Einkommmensteuer. Die Höhe schwankt je nach individueller Einkommenshöhe, kann aber mehrere Hundert Euro pro betroffenem Arbeitnehmer betragen.
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