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Lockdown-Regeln: Einzelhandel, Kinder, Sport – was nun in Ihrem Bundesland gilt

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Lockdown-Regeln: Einzelhandel, Kinder, Sport – was nun in Ihrem Bundesland gilt

Großer Überblick: Schulen, Geschäfte, Sport: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten

Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, gleichzeitig gibt es einen fünfstufigen Öffnungsplan, der nach regionalen Inzindenzwerten greifen soll. FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten und sich auf fünf Öffnungsschritte geeinigt.Der Lockdown bis einschließlich 28. März 2021 verlängert – doch in Stufen soll ab 8. März geöffnet werden. Damit gibt die Bund-Länder-Runde eine Perspektive für die kommenden Wochen, in denen Maßnahmen im Einzelhandel, Freizeitsport, Kulturbereich sowie der Außengastronomie nach festgelegten regionalen Inzidenzwerten gelockert oder wieder verschärft werden.Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. Hier lesen Sie, welches Bundesland die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 3. März wie und wann umsetzt.Lockdown mit Lockerungen: Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern geltenAb wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. Welche Corona-Regeln konkret in den einzelnen Ländern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesländern (in alphabetischer Reihenfolge).Surftipp: Alle Neuigkeiten zum Coronavirus finden Sie im News-Ticker von FOCUS OnlineCorona-Regeln in Baden-WürttembergBaden-Württemberg wird die beim Gipfel beschlossenen Regeln nicht nur umsetzen, sondern sogar weitere Lockerungen erlauben. Darauf haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) bei Beratungen geeinigt.Die aktuelle Inzidenz für BW liegt (Stand 05.03.2021) laut Robert-Koch-Institut bei 56,3, sie steigt also wieder. Dennoch soll in Kreisen, die stabil unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen liegen, unter anderem der Einzelhandel schrittweise öffnen.KONTAKTE: Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt werden künftig erlaubt sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet. Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Dann können drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.KITAS & SCHULEN: Grundschulen öffnen ab 15. März für alle Klassen unter eingeschränkter Präsenz. Die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sollen ebenfalls unter eingeschränkter Präsenz öffnen. Dabei müssten die „AHA“-Regeln eingehalten werden. Sportunterricht werde es weiterhin nicht geben. Das sei verantwortungsvoll, so Kretschmann: „Wir gehen behutsam vor“, betonte er. Neben bestehenden Testmöglichkeiten könnten alle freiwillig getestet werden.EINZELHANDEL: Der Beschluss von Bund und Ländern, den Baden-Württemberg nun umsetzen will, sieht vor, dass vom kommenden Montag an bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 der Einzelhandel wieder öffnen kann – jedoch mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter je nach Verkaufsfläche. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten eingeschränkte Lockerungen für diese Bereiche. Shopping geht dann nur mit Termin (Click&Meet) und auch in anderen Einrichtungen muss man einen Termin buchen.MUSEEN, GALERIEN, ZOOS UND BOTANISCHE GÄRTEN dürfen öffnen, müssen aber bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 Termine zum Besuch vergeben.SPORT: Auch kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind bei einer Inzidenz unter 100 möglich. Das gilt zum Beispiel auch für die Landeshauptstadt Stuttgart, wo die Inzidenz derzeit bei 61,5 liegt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit bis zu maximal zehn Personen im Außenbereich möglich, auch auf Außensportanlagen.AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.WEITERE ÖFFNUNGEN: Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung  sind wieder möglich, alle Insassen des Fahrzeugs müssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notwendiges Zubehör, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten verkauft werden.NOTBREMSE: Kretschmann nennt die so genannte Notbremse als wichtiges Mittel, das eine Ausbreitung des Virus infolge von Lockerungen verhindern kann. Heißt: Liegt die Inzidenz über 100, greift eine Notbremse, die wieder einen harten Lockdown in Kraft setzt.Mehr zur Corona-Lage in Baden-WürttembergSurf-Tipp: „Retten kann man das meiste“ – Ungewollter Vokuhila, plötzlich grau – Friseure berichten von den schlimmsten Lockdown-HaarsündenCorona-Regeln in BayernBayerns Ministerpräsident Markus Söder konkretisierte die Lockerungen für den Freistaat in einer Pressekonferenz am Donnerstag und mahnte gleichzeitig angesichts der Öffnungsschritte zur Vorsicht. „Wahr ist, was hier beschlossen wurde, sind schon sehr große Schritte“ Der März werde demnach ein Übergangsmonat. „Es kann sich zum Guten, aber auch zum Schlechten entwickeln“, sagte der CSU-Chef. „Wir haben die zweite Welle besiegt und die dritte Welle rollt.“ Die Gefahr und Dimension der dritten Welle hänge von jedem Einzelnen ab.Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Bayern derzeit (Stand 05.03.2021) bei 71,43.KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten – mit zusammen maximal zehn Personen – möglich. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.KITAS & SCHULEN: Alle Schulen sollen wieder Schrittweise bis Ostern öffnen. Auch hier sind die Öffnungsperspektiven an die Inzidenzwerte der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte gebunden. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen ab 15. März wieder alle Grundschüler in den Präsenzunterricht. Alle weiterführenden Schulen dürfen in den Wechselunterricht. Erstmals somit auch die Mittelstufe bis zur 11. Jahrgangsstufe. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gehen sämtliche Schüler wieder in den Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz von über 100 gilt wieder Distanzunterricht für alle, Ausnahme: Abschlussklassen. Mit einem umfangreichen Testkonzept (Lehrer sollen zweimal die Woche getestet werden, für Schüler gibt es ein freiwilliges Testangebot) sollen Ausbrüche schnell eingefangen werden.BUCHHANDLUNGEN: Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sollen ab kommenden Montag nach den bereits geöffneten Garten- und Baumärkten, Friseuren und Kosmetikstudios auch Buchhandlungen wieder aufsperren können.EINZELHANDEL: In Gegenden mit einer Inzidenz von weniger als 50 dürfen Einzelhändler unter strengen Auflagen für Kunden wieder öffnen können. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist zumindest das Konzept „Meet und collect“ wieder möglich. Eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und über 50 hatten am Mittwoch laut Robert Koch-Institut 37 der 105 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.GASTRONOMIE UND KULTUR: Restaurants und Bars bleiben noch bis mindestens 22. März geschlossen, danach könnte unter bestimmten Bedingungen zumindest die Außengastronomie öffnen. Bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, genauso wie für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos.GRENZKONTROLLEN: Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs gelten weiterhin Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft.MASKEN: Das Tragen von Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in Bayern
Friseure öffnen am 1. März: Auch mit FFP2-Maskenpflicht für Karl Lauterbach nicht denkbar

 Corona-Regeln in BerlinFür Entwarnung geben die weiterhin hohen Infektionszahlen in Berlin keinen Grund. Aber vor allem die Aussicht auf immer mehr Corona-Testmöglichkeiten und die zunehmende Zahl an älteren Menschen, die bereits eine Corona-Impfung bekommen haben, lässt aus Sicht des Senats den Schluss zu, Lockerungen grundsätzlich ermöglichen zu können.Restaurants, Kinos und viele Geschäfte bleiben in Berlin aber dicht. Der Senat hat bei seiner Sondersitzung am Donnerstag eine Verlängerung des zunächst bis Sonntag befristeten Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Damit setzt Berlin eine entsprechende Vereinbarung der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Vortag um. Wenn die Pandemielage das erlaubt, sollen aber eine Reihe von Lockerungen möglich sein. Die neuen Regelungen dafür gelten ab Sonntag.Die 7-Tage-Inzidenz (Stand 05.03.2021) liegt in Berlin derzeit bei 70,5.VORAUSSETZUNG: Der Corona-Inzidenzwert bei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bleibt unter 100. Sollte er diesen Wert übersteigen, werden die Lockerungen wieder zum Teil zurückgenommen. Sinken sie hingegen unter 50, soll das Einkaufen weiter erleichtert werden.BISHER GESCHLOSSENE GESCHÄFTE dürfen ab Dienstag (Montag ist Feiertag) wieder unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form öffnen. Einkaufen soll mit vorher gebuchten Terminen, dem sogenannten Click & Meet, und in einem Zeitfenster möglich sein. Erlaubt sind ein Kunde pro 40 Quadratmeter.GARTENMÄRKTE öffnen ebenfalls. Einkaufen geht hier ohne Buchung eines Zeitfensters. BAUMÄRKTE bleiben geschlossen. BUCHHANDLUNGEN hatten in Berlin bereits geöffnet.RESTAURANTS, KNEIPEN, KINOS bleiben in Berlin vorerst geschlossen. Auch bei den Hotels ändert sich nichts. Frühestens ab dem 22. März könnte es, abhängig von der Infektionslage, Lockerungen geben. Etwa für Tische draußen vor Restaurants mit tagesaktuellem Coronatest und Online-Anmeldung.PRIVATE TREFFEN MIT FREUNDEN: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.MUSEEN, GALERIEN, GEDENKSTÄTTEN dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.TIERHÄUSER VON ZOO und TIERPARK sowie das AQUARIUM dürfen ebenfalls unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht öffnen.KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS, KÖRPERPFLEGE und weitere KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Diese Anbieter dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Wenn es um Kosmetik im Gesicht geht, braucht der Kunde einen tagesaktuellen negativen Corona-TestSPORT IM FREIEN: Erlaubt für bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten ohne Körperkontakt. Zulässig ist auch der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren. Der Bund hatte die Altersgrenze auf 14 gesetzt.Mehr zur Corona-Lage in Berlin

Corona-Krise: Infos über Experten, Virologen und Impfstoffe

 Corona-Regeln in BrandenburgNach dem Bund-Länder-Gipfel will das Brandenburger Kabinett am Freitagnachmittag über die neuen Corona-Regeln mit möglichen Öffnungsschritten je nach Infektionslage entscheiden. Dabei deutet sich eine landesweite Regelung von Lockerungen an.Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 62,8, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam mitteilte.KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.KITAS & SCHULEN: Die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen sollen ab 15. März in den Wechselunterricht gehen können. Das hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt. Bisher gilt das nur in Grundschulen und für Abschlussklassen.EINZELHANDEL SOWIE MUSEEN UND GALERIEN: Wenn die Zahl neuer Infektionen zwischen 50 und 100 pro 100.000 Einwohner in einer Woche liegt, soll demnach ab Montag (8. März) der Einkauf im Einzelhandel und der Besuch von Museen mit Termin erlaubt werden, bei unter 50 gilt nur eine Begrenzung der Kundenzahl.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in BrandenburgSurftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Impfung finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online Corona-Regeln in BremenBremens Landeschef Andreas Bovenschulte (SPD) trat noch um 23.30 Uhr nach dem Corona-Gipfel am Mittwoch vor die Presse. „Wir haben versucht, einen Mittelweg zwischen notwendigem Infektionsschutz und Öffnungsperspektiven zu finden“, sagte Bremens Bürgermeister. Dabei sei aber auch die Einsicht gewachsen, nicht in einem dauerhaften Lockdown verweilen zu können, in dem die Menschen keine Hoffnung oder Öffnungsperspektiven hätten.Der Bremer Senat berät am Freitagmittag über die neuen Corona-Maßnahmen in Bremen. Strittig ist noch, ob es einen gemeinsamen Schwellenwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz für das ganze Bundesland geben soll, unterhalb dessen Lockerungen möglich wären. Wenn für Bremen und Bremerhaven die Inzidenzzahlen einzeln berechnet werden, dann könnten die Städte eigene Wege gehen, was Corona-Beschränkungen oder -Öffnungen angeht. Die Abstimmung mit Niedersachsen würde aber schwieriger. „Einkaufs-Tourismus“ wäre wohl die Folge.Die 7-Tage-Inzidenz in Bremen liegt derzeit (Stand 05.03.2021) bei 63,6.KONTAKTE: Künftig sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in BremenCorona-Regeln in HamburgMit Bauchschmerzen hat sich der rot-grüne Senat in Hamburg zur vollständigen Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Corona-Lockerungen entschlossen. Man wolle die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom Mittwoch vollständig umsetzen. Die entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet und rechtzeitig veröffentlicht, damit die Lockerungen am Montag in Kraft treten können.Die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg liegt derzeit bei 68,9 (Stand 05.03.2021).KONTAKTE: Ab Montag dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Bis einschließlich Sonntag sind nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt, wobei schon eine Mutter und ihr Baby als zwei Personen zählen.BUCHLÄDEN, BLUMENLÄDEN, GARTENCENTER dürfen ab Montag öffnenEINZELHANDEL: In Hamburg darf der Einzelhandel – bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen – einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Terminvergabe im sogenannten „Click and meet“-Verfahren empfangen.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Bei einer Inzidenz unter 100 soll auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich wieder erlaubt werden. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.FAHR- UND FLUGSCHULEN können mit Hygienekonzept ab dem 8. März wieder öffnen. Ein tagesaktueller Corona-Schnelltest oder Selbsttest ist für die Lernenden Pflicht. Auch das Personal muss regelmäßig getestet werden.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.SCHULEN: Hamburgs Schulen sollen am 15. März für einzelne Klassenstufen wieder vorsichtig öffnen. Voraussetzung ist laut Senat, dass die Infektionslage sich nicht erheblich verschlechtert. Dann könnten nach den Ferien Grundschüler sowie Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in halbierten Klassen im Wechselmodell tageweise in der Schule lernen. Die Präsenzpflicht soll allerdings weiterhin aufgehoben bleiben. Bis zu den Frühjahrsferien wurde Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zu Hause lernen. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken.KITAS: Ab dem 15. März sollen die Hamburger Kitas vom Notbetrieb in einen eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Das hat die Sozialbehörde im Vorfeld der Beratung von Bund und Ländern am 3. März bekanntgegeben. Für einen besseren Infektionsschutz sollen die Mitarbeitenden in den Kitas zweimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch ruft die Behörde alle Mitarbeitenden der Kitas auf, sich impfen zu lassen. Im eingeschränkten Regelbetrieb können alle Kinder wieder mindestens 20 Stunden in den Kitas bereut werden. Den vollen Umfang an Stunden können nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Seit dem 25. Januar galt in Kitas nur noch eine „erweiterte Notbetreuung“. Sie führte dazu, dass Kitas geschlossen wurden – außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf oder Betreuungsbedarf. Mehr zur Corona-Lage in Hamburg
Polizist berichtet von erneutem Einsatz in Winterberg: „Werden bespuckt und beleidigt“

Corona-Regeln in HessenHessen wagt vom kommenden Montag an weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Corona-Lockdowns. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss“, erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts. „Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden.“ Die Instrumente Impfen und Testen würden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam zu gehen.Die Beschlüsse sind an die hessenweite Inzidenz (Stand 05.03.2021: 68,9) gebunden. Sollte diese wieder über 100 steigen, können Lockerungen zurückgenommen werden.KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.BAUMÄRKTE, GARTENMÄRKTE, BAUMSCHULEN sowie BUCHHANDLUNGEN dürfen öffnen.EINZELHANDEL: Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.SPORT: Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich – also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen. Fitnessstudios dürfen nach strengen Hygieneregeln wieder Öffnen. Auch hier muss zunächst ein Termin vereinbart werden.MUSEEN, THEATER und dergleichen können besucht werden. Allerdings gilt auch hier, dass vorher ein Termin ausgemacht werden muss. Außerdem müssen Kontaktdaten hinterlassen werden.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.KITAS & SCHULEN: Hessen hat wie angekündigt ab dem 22. Februar für die Schüler der Klassen eins bis sechs das Modell des Wechselunterrichts ermöglicht. Von Klasse sieben an gilt mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Das soll vorerst bis zu den Osterferien Bestand haben. Auch für die Kitas gilt ab dem 22. Februar wieder der eingeschränkte Regelbetrieb.FRISEURE: Friseure dürfen seit dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.Mehr zur Corona-Lage in HessenCorona-Regeln in Mecklenburg-VorpommernLandtag und Landesregierung beraten am Freitag in Schwerin über die Umsetzung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Bewältigung der Corona-Krise. Am Vormittag kommt das Parlament zu einer weiteren Sondersitzung zusammen.Bund und Länder hatten am Mittwoch angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen vereinbart, den Lockdown bis zum 28. März fortzuführen, zugleich aber einen Stufenplan für Lockerungen beschlossen. Demnach dürfen Läden vom 8. März an wieder für Kunden öffnen, regional abgestuft nach Sieben-Tage-Inzidenz und vielerorts nur nach Anmeldung.Die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 72,4 (Stand 05.03.2021).KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.EINZELHANDEL: Demnach dürfen Läden vom 8. März an wieder für Kunden öffnen: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 mit vorheriger Terminvergabe, in Gebieten mit stabilen Inzidenzwerten unter 50 auch ohne Anmeldung.KITAS & SCHULEN: Klassenstufen 1 bis 6 kehrten am 24. Februar zum regulären Betrieb zurück. Weiter gibt es seit dem 22. Februar an den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Zugleich wurde die Regierung vor Beginn des für den Nachmittag geplanten Landes-Corona-Gipfels aufgefordert, die Schulen bald auch wieder für höhere Klassen zu öffnen. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) plant offenbar einen ähnlichen Weg wie ihn Bayern bereits angekündigt hat: Schüler und Schülerinnen der Klasse 7 bis 11 können dort ab 15. März wieder in die Schulen zurückkehren. Das soll offenbar auch in Mecklenburg-Vorpommern passieren – nicht erst – wie bisher – bei einer Inzidenz von unter 50, sondern schon bei einer Inzidenz von unter 100.BUCHLÄDEN, BLUMENLÄDEN, GARTENCENTER dürfen ab 8. März öffnen.EINZELHANDEL: In Mecklenburg-Vorpommern darf der Einzelhandel – bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen – einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Terminvergabe im sogenannten „Click and meet“-Verfahren empfangen.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.FRISEURE: Friseure haben seit dem 1. März wieder geöffnet. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.Mehr zur Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Krise: Was Sie wissen sollten

 Corona-Regeln in NiedersachsenNach der Bund-Länder-Verständigung auf eine stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen setzt Niedersachsen die Schritte mit der Möglichkeit regionaler Abweichungen um. Niedersachsen setzt den von Bund und Ländern vereinbarten Corona-Kurs regional differenziert um. Bei Lockerungen und Verschärfungen der Corona-Beschränkungen soll die Infektionslage in den Landkreisen berücksichtigt werden.Wie auch bundesweit wird der Lockdown grundsätzlich aber bis zum 28. März verlängert. Die Infektionszahlen stagnierten auch in Niedersachsen weiter bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 65,0 (Stand 05.03.2021).Grundlage der Lockerungsschritte sind intensive Schnelltests für alle Bevölkerungsgruppen, die für Schulen und Kindertagesstätten schon ab der kommenden Woche verfügbar sein sollen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Auch auf einen zügigen Impffortschritt wird gesetzt.KONTAKTE: Zu den angekündigten Lockerungen zählt, dass sich ab dem 8. März wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugehörige Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.EINZELHANDEL: Wie auch bundesweit wird es hier vom kommenden Montag (8. März) an die Möglichkeit des Terminshoppings geben, das heißt ein Einkauf nach der Vereinbarung eines Termins in dem jeweiligen Geschäft. Die Baumärkte sollen zunächst geschlossen bleiben. Über Modellprojekte für eine weitere Öffnung des Handels wird nachgedacht.SCHULEN: Die Schulen in Niedersachsen weiten ihren Betrieb vom 15. März an wieder aus. Dann beenden die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang das Homeschooling. Sie kehren im Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurück, wie das Kultusministerium mitteilte. Eine Woche später, vom 22. März an, sollen dann alle Schulen und Jahrgänge in den Wechselunterricht zurückkehren. Für Grundschüler und Abschlussklassen gilt zudem bereits vom kommenden Montag (8. März) an wieder die Präsenzpflicht. Bisher konnten die Eltern dieser Schüler entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder von zu Hause aus lernen lassen wollen.KITAS: Ebenfalls vom 8. März an kehren die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb. Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, allerdings dürfen sich die Gruppen nicht durchmischen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und frühestens ab dem 22. März sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos begleitet von Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Außengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. Für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.Weitere Bundesländer im Überblick: Nordrhein-Westfalen bis Thüringen: Die Maßnahmen im Lockdown 
Nach Aussagen von Stiko-Chef wendet sich ein erboster Plasberg an Lauterbach

al/glö/mit Agenturmaterial


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