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Kontakte, Öffnungen und Impfen in Arztpraxen: Das gilt ab Montag in Deutschland

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Kontakte, Öffnungen und Impfen in Arztpraxen: Das gilt ab Montag in Deutschland

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Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin in stundenlangen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.Schon vom kommenden Montag (8. März) an sollen demnach die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein.Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.Lockdown-Lockerungen: Buchhandlungen und Blumengeschäfte öffnen wiederNach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit Öffnungen folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt sollen sie nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.Eingeschränkte Öffnungen auch bei Inzidenz von unter 100Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Individualsport wie Tennis wieder möglichErlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Weitere Öffnungen bei stabiler Inzidenz von weniger als 50 NeuinfektionenIm Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es zur Öffnung von Außengastronomie und Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern: „Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen.“Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.Impfungen in Arztpraxen starten spätestens Anfang AprilWichtige Elemente für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, um diese zu beschleunigen. Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.Surftipp: Aldi nimmt Schnelltests ins Sortiment: Ab wann Sie die Tests kaufen könnenKostenlose Corona-Schnelltests ab dem 8. MärzMit massenhaften Schnell- und Selbsttests wollen Bund und Länder zudem die geplanten Lockerungen des Corona-Lockdowns absichern. Die Tests zeigten «mit guter Genauigkeit, ob jemand tagesaktuell ansteckend ist», sagte Kanzlerin Angela Merkel. Jeder Bürger solle sich einmal pro Woche kostenlos testen lassen können. „Dieses Angebot gilt ab dem 8. März, und die entsprechenden Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt“, kündigte Merkel an. Die Kosten für den Test übernimmt der Bund.In Schulen und Kitas sollten auch die einfacher anzuwendenden Selbsttests genutzt werden. Zur Beschaffung dieser Tests werde eine Taskforce gegründet.Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

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