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Dieter Wedel entgeht Haftbefehl – Dämpfer für Nebenklägerin
Am 4. März wurde gegen Regisseur Dieter Wedel von der Staatsanwaltschaft München I Anklage erhoben. Dem inzwischen 81-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 1996 die Schauspielerin Jany Tempel vergewaltigt zu haben. Die 51-Jährige tritt in dem Strafverfahren als Nebenklägerin auf.Einen Haftbefehl gegen Wedel gibt es allerdings nicht, wie ein Pressesprecher des Landgerichts München gegenüber FOCUS Online bestätigt hat. In dem Verfahren gegen Dieter W. habe die Nebenklage den Erlass eines Haftbefehls angeregt. „Dieser Anregung ist der Vorsitzende der Strafkammer nach Anhörung der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen“, erklärte Florian Gliwitzky, Richter am Oberlandesgericht. Eine Entscheidung der ganzen Strafkammer (Kammer mit drei Berufsrichtern) zu der Anregung der Nebenklage sei nicht ergangen.Jany Tempels Anwalt sieht FluchtgefahrEine Begründung für die Entscheidung des Vorsitzenden nannte der Pressesprecher nicht. Tempels Anwalt Dr. Alexander Stevens begründete sein Vorgehen damit, dass bei Wedel Fluchtgefahr bestünde, wie FOCUS Online bereits Mitte März berichtete.Einen Großteil seiner Zeit soll sich Wedel im Ausland, insbesondere auf Mallorca, aufhalten. Dem Regisseur drohen bei einer Verurteilung zwischen fünf und acht Jahren Haft.
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