{"id":1095,"date":"2021-03-06T06:16:43","date_gmt":"2021-03-06T06:16:43","guid":{"rendered":"https:\/\/favorite-news.com\/de\/lockdown-regeln-einzelhandel-kinder-sport-was-nun-in-ihrem-bundesland-gilt\/"},"modified":"2021-03-06T06:16:43","modified_gmt":"2021-03-06T06:16:43","slug":"lockdown-regeln-einzelhandel-kinder-sport-was-nun-in-ihrem-bundesland-gilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/favorite-news.com\/de\/lockdown-regeln-einzelhandel-kinder-sport-was-nun-in-ihrem-bundesland-gilt\/","title":{"rendered":"Lockdown-Regeln: Einzelhandel, Kinder, Sport \u2013 was nun in Ihrem Bundesland gilt"},"content":{"rendered":"<p>                   Gro\u00dfer \u00dcberblick: Schulen, Gesch\u00e4fte, Sport: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten<\/p>\n<p>        Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. M\u00e4rz verl\u00e4ngert, gleichzeitig gibt es einen f\u00fcnfstufigen \u00d6ffnungsplan, der nach regionalen Inzindenzwerten greifen soll. FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.<\/p>\n<p>\t\tBundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpr\u00e4sidenten haben am Mittwoch \u00fcber das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten und sich auf f\u00fcnf \u00d6ffnungsschritte geeinigt.Der Lockdown bis einschlie\u00dflich 28. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngert \u2013 doch in Stufen soll ab 8. M\u00e4rz ge\u00f6ffnet werden. Damit gibt die Bund-L\u00e4nder-Runde eine Perspektive f\u00fcr die kommenden Wochen, in denen Ma\u00dfnahmen im Einzelhandel, Freizeitsport, Kulturbereich sowie der Au\u00dfengastronomie nach festgelegten regionalen Inzidenzwerten gelockert oder wieder versch\u00e4rft werden.Am 22. M\u00e4rz wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr\u00e4sidenten \u00fcber das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. Hier lesen Sie, welches Bundesland die Beschl\u00fcsse des Bund-L\u00e4nder-Gipfels vom 3. M\u00e4rz wie und wann umsetzt.Lockdown mit Lockerungen: Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern geltenAb wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesl\u00e4nder selbst. Welche Corona-Regeln konkret in den einzelnen L\u00e4ndern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesl\u00e4ndern (in alphabetischer Reihenfolge).Surftipp: Alle Neuigkeiten zum Coronavirus finden Sie im News-Ticker von FOCUS OnlineCorona-Regeln in Baden-W\u00fcrttembergBaden-W\u00fcrttemberg wird die beim Gipfel beschlossenen Regeln nicht nur umsetzen, sondern sogar weitere Lockerungen erlauben. Darauf haben sich Ministerpr\u00e4sident Winfried Kretschmann (Gr\u00fcne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) bei Beratungen geeinigt.Die aktuelle Inzidenz f\u00fcr BW liegt (Stand 05.03.2021) laut Robert-Koch-Institut bei 56,3, sie steigt also wieder. Dennoch soll in Kreisen, die stabil unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen liegen, unter anderem der Einzelhandel schrittweise \u00f6ffnen.KONTAKTE: Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt werden k\u00fcnftig erlaubt sein &#8211; beschr\u00e4nkt auf f\u00fcnf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgez\u00e4hlt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen k\u00fcnftig als ein Hausstand gelten. Derzeit sind private Zusammenk\u00fcnfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von au\u00dferhalb gestattet. Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Dann k\u00f6nnen drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.KITAS &amp; SCHULEN: Grundschulen \u00f6ffnen ab 15. M\u00e4rz f\u00fcr alle Klassen unter eingeschr\u00e4nkter Pr\u00e4senz. Die Klassen 5 und 6 der weiterf\u00fchrenden Schulen sollen ebenfalls unter eingeschr\u00e4nkter Pr\u00e4senz \u00f6ffnen. Dabei m\u00fcssten die \u201eAHA\u201c-Regeln eingehalten werden. Sportunterricht werde es weiterhin nicht geben. Das sei verantwortungsvoll, so Kretschmann: \u201eWir gehen behutsam vor\u201c, betonte er. Neben bestehenden Testm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnten alle freiwillig getestet werden.EINZELHANDEL: Der Beschluss von Bund und L\u00e4ndern, den Baden-W\u00fcrttemberg nun umsetzen will, sieht vor, dass vom kommenden Montag an bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 der Einzelhandel wieder \u00f6ffnen kann &#8211; jedoch mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter je nach Verkaufsfl\u00e4che. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten eingeschr\u00e4nkte Lockerungen f\u00fcr diese Bereiche. Shopping geht dann nur mit Termin (Click&amp;Meet) und auch in anderen Einrichtungen muss man einen Termin buchen.MUSEEN, GALERIEN, ZOOS UND BOTANISCHE G\u00c4RTEN d\u00fcrfen \u00f6ffnen, m\u00fcssen aber bei einer Inzidenz\u00a0an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als\u00a050\u00a0Neuinfektionen oder einer stabilen oder sinkenden\u00a0Inzidenz\u00a0von unter 100 Termine zum Besuch vergeben.SPORT: Auch kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und im Freien f\u00fcr Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind bei einer Inzidenz unter 100 m\u00f6glich. Das gilt zum Beispiel auch f\u00fcr die Landeshauptstadt Stuttgart, wo die Inzidenz derzeit bei 61,5 liegt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit bis zu maximal zehn Personen im Au\u00dfenbereich m\u00f6glich, auch auf Au\u00dfensportanlagen.AUSGANGSBESCHR\u00c4NKUNG: Das Ministerium hatte St\u00e4dte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschr\u00e4nkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.WEITERE \u00d6FFNUNGEN: Praktische Fahrausbildung und Fahrpr\u00fcfung\u00a0 sind wieder m\u00f6glich, alle Insassen des Fahrzeugs m\u00fcssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notwendiges Zubeh\u00f6r, k\u00f6nnen in G\u00e4rtnereien, Blumenl\u00e4den, Baumschulen, Gartenm\u00e4rkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenm\u00e4rkten verkauft werden.NOTBREMSE: Kretschmann nennt die so genannte Notbremse als wichtiges Mittel, das eine Ausbreitung des Virus infolge von Lockerungen verhindern kann. Hei\u00dft: Liegt die Inzidenz \u00fcber 100, greift eine Notbremse, die wieder einen harten Lockdown in Kraft setzt.Mehr zur Corona-Lage in Baden-W\u00fcrttembergSurf-Tipp: \u201eRetten kann man das meiste\u201c &#8211; Ungewollter Vokuhila, pl\u00f6tzlich grau &#8211; Friseure berichten von den schlimmsten Lockdown-Haars\u00fcndenCorona-Regeln in BayernBayerns Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der konkretisierte die Lockerungen f\u00fcr den Freistaat in einer Pressekonferenz am Donnerstag und mahnte gleichzeitig angesichts der \u00d6ffnungsschritte zur Vorsicht. \u201eWahr ist, was hier beschlossen wurde, sind schon sehr gro\u00dfe Schritte\u201c Der M\u00e4rz werde demnach ein \u00dcbergangsmonat. \u201eEs kann sich zum Guten, aber auch zum Schlechten entwickeln\u201c, sagte der CSU-Chef. \u201eWir haben die zweite Welle besiegt und die dritte Welle rollt.\u201c Die Gefahr und Dimension der dritten Welle h\u00e4nge von jedem Einzelnen ab.Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Bayern derzeit (Stand 05.03.2021) bei 71,43.KONTAKTE: K\u00fcnftig sind Zusammenk\u00fcnfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder m\u00f6glich, beschr\u00e4nkt auf maximal f\u00fcnf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten &#8211; mit zusammen maximal zehn Personen &#8211; m\u00f6glich. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.KITAS &amp; SCHULEN: Alle Schulen sollen wieder Schrittweise bis Ostern \u00f6ffnen. Auch hier sind die \u00d6ffnungsperspektiven an die Inzidenzwerte der jeweiligen Kreise oder kreisfreien St\u00e4dte gebunden. Bei einer Inzidenz von unter 50 d\u00fcrfen ab 15. M\u00e4rz wieder alle Grundsch\u00fcler in den Pr\u00e4senzunterricht. Alle weiterf\u00fchrenden Schulen d\u00fcrfen in den Wechselunterricht. Erstmals somit auch die Mittelstufe bis zur 11. Jahrgangsstufe. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gehen s\u00e4mtliche Sch\u00fcler wieder in den Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz von \u00fcber 100 gilt wieder Distanzunterricht f\u00fcr alle, Ausnahme: Abschlussklassen. Mit einem umfangreichen Testkonzept (Lehrer sollen zweimal die Woche getestet werden, f\u00fcr Sch\u00fcler gibt es ein freiwilliges Testangebot) sollen Ausbr\u00fcche schnell eingefangen werden.BUCHHANDLUNGEN: Unabh\u00e4ngig von der Sieben-Tage-Inzidenz sollen ab kommenden Montag nach den bereits ge\u00f6ffneten Garten- und Baum\u00e4rkten, Friseuren und Kosmetikstudios auch Buchhandlungen wieder aufsperren k\u00f6nnen.EINZELHANDEL: In Gegenden mit einer Inzidenz von weniger als 50 d\u00fcrfen Einzelh\u00e4ndler unter strengen Auflagen f\u00fcr Kunden wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist zumindest das Konzept \u201eMeet und collect\u201c wieder m\u00f6glich. Eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und \u00fcber 50 hatten am Mittwoch laut Robert Koch-Institut 37 der 105 bayerischen Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und f\u00fcr Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 d\u00fcrfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.GASTRONOMIE UND KULTUR: Restaurants und Bars bleiben noch bis mindestens 22. M\u00e4rz geschlossen, danach k\u00f6nnte unter bestimmten Bedingungen zumindest die Au\u00dfengastronomie \u00f6ffnen. Bei einer Inzidenz\u00a0an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als\u00a050\u00a0oder\u00a0bei\u00a0einer stabilen oder sinkenden Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: \u00d6ffnung der Au\u00dfengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist n\u00f6tig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, genauso wie f\u00fcr den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernh\u00e4usern sowie Kinos.GRENZKONTROLLEN: Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen \u00d6sterreichs gelten weiterhin Einreisebeschr\u00e4nkungen und Grenzkontrollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft.MASKEN: Das Tragen von Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in Bayern<br \/>\n\t\t\t\t\tFriseure \u00f6ffnen am 1. M\u00e4rz: Auch mit FFP2-Maskenpflicht f\u00fcr Karl Lauterbach nicht denkbar<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\u00a0Corona-Regeln in BerlinF\u00fcr Entwarnung geben die weiterhin hohen Infektionszahlen in Berlin keinen Grund. Aber vor allem die Aussicht auf immer mehr Corona-Testm\u00f6glichkeiten und die zunehmende Zahl an \u00e4lteren Menschen, die bereits eine Corona-Impfung bekommen haben, l\u00e4sst aus Sicht des Senats den Schluss zu, Lockerungen grunds\u00e4tzlich erm\u00f6glichen zu k\u00f6nnen.Restaurants, Kinos und viele Gesch\u00e4fte bleiben in Berlin aber dicht. Der Senat hat bei seiner Sondersitzung am Donnerstag eine Verl\u00e4ngerung des zun\u00e4chst bis Sonntag befristeten Lockdowns bis zum 28. M\u00e4rz beschlossen. Damit setzt Berlin eine entsprechende Vereinbarung der Ministerpr\u00e4sidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Vortag um. Wenn die Pandemielage das erlaubt, sollen aber eine Reihe von Lockerungen m\u00f6glich sein. Die neuen Regelungen daf\u00fcr gelten ab Sonntag.Die 7-Tage-Inzidenz (Stand 05.03.2021) liegt in Berlin derzeit bei 70,5.VORAUSSETZUNG: Der Corona-Inzidenzwert bei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bleibt unter 100. Sollte er diesen Wert \u00fcbersteigen, werden die Lockerungen wieder zum Teil zur\u00fcckgenommen. Sinken sie hingegen unter 50, soll das Einkaufen weiter erleichtert werden.BISHER\u00a0GESCHLOSSENE\u00a0GESCH\u00c4FTE d\u00fcrfen ab Dienstag (Montag ist Feiertag) wieder unter bestimmten Bedingungen und in eingeschr\u00e4nkter Form \u00f6ffnen. Einkaufen soll mit vorher gebuchten Terminen, dem sogenannten Click &amp; Meet, und in einem Zeitfenster m\u00f6glich sein. Erlaubt sind ein Kunde pro 40 Quadratmeter.GARTENM\u00c4RKTE \u00f6ffnen ebenfalls. Einkaufen geht hier ohne Buchung eines Zeitfensters. BAUM\u00c4RKTE bleiben geschlossen. BUCHHANDLUNGEN hatten in Berlin bereits ge\u00f6ffnet.RESTAURANTS, KNEIPEN, KINOS bleiben in Berlin vorerst geschlossen. Auch bei den Hotels \u00e4ndert sich nichts. Fr\u00fchestens ab dem 22. M\u00e4rz k\u00f6nnte es, abh\u00e4ngig von der Infektionslage, Lockerungen geben. Etwa f\u00fcr Tische drau\u00dfen vor Restaurants mit tagesaktuellem Coronatest und Online-Anmeldung.PRIVATE TREFFEN MIT FREUNDEN: K\u00fcnftig sind Zusammenk\u00fcnfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder m\u00f6glich, beschr\u00e4nkt auf maximal f\u00fcnf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.MUSEEN, GALERIEN, GEDENKST\u00c4TTEN d\u00fcrfen unter strengen Auflagen \u00f6ffnen. Neben Zugangsbeschr\u00e4nkungen gilt in geschlossenen R\u00e4umen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.TIERH\u00c4USER VON ZOO und TIERPARK sowie das AQUARIUM d\u00fcrfen ebenfalls unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht \u00f6ffnen.KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS, K\u00d6RPERPFLEGE und weitere K\u00d6RPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Diese Anbieter d\u00fcrfen unter strengen Auflagen \u00f6ffnen. Wenn es um Kosmetik im Gesicht geht, braucht der Kunde einen tagesaktuellen negativen Corona-TestSPORT IM FREIEN: Erlaubt f\u00fcr bis zu f\u00fcnf Menschen aus zwei Haushalten ohne K\u00f6rperkontakt. Zul\u00e4ssig ist auch der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren. Der Bund hatte die Altersgrenze auf 14 gesetzt.Mehr zur Corona-Lage in Berlin<\/p>\n<p>        Corona-Krise: Infos \u00fcber Experten, Virologen und Impfstoffe   <\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\u00a0Corona-Regeln in BrandenburgNach dem Bund-L\u00e4nder-Gipfel will das Brandenburger Kabinett am Freitagnachmittag \u00fcber die neuen Corona-Regeln mit m\u00f6glichen \u00d6ffnungsschritten je nach Infektionslage entscheiden. Dabei deutet sich eine landesweite Regelung von Lockerungen an.Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 62,8, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam mitteilte.KONTAKTE: K\u00fcnftig sind Zusammenk\u00fcnfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder m\u00f6glich, beschr\u00e4nkt auf maximal f\u00fcnf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.KITAS &amp; SCHULEN: Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler weiterf\u00fchrender Schulen sollen ab 15. M\u00e4rz in den Wechselunterricht gehen k\u00f6nnen. Das hatte Ministerpr\u00e4sident Dietmar Woidke (SPD) bereits am Donnerstag im Landtag angek\u00fcndigt. Bisher gilt das nur in Grundschulen und f\u00fcr Abschlussklassen.EINZELHANDEL SOWIE MUSEEN UND GALERIEN: Wenn die Zahl neuer Infektionen zwischen 50 und 100 pro 100.000 Einwohner in einer Woche liegt, soll demnach ab Montag (8. M\u00e4rz) der Einkauf im Einzelhandel und der Besuch von Museen mit Termin erlaubt werden, bei unter 50 gilt nur eine Begrenzung der Kundenzahl.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in BrandenburgSurftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Impfung finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online\u00a0Corona-Regeln in BremenBremens Landeschef Andreas Bovenschulte (SPD) trat noch um 23.30 Uhr nach dem Corona-Gipfel am Mittwoch vor die Presse. \u201eWir haben versucht, einen Mittelweg zwischen notwendigem Infektionsschutz und \u00d6ffnungsperspektiven zu finden\u201c, sagte Bremens B\u00fcrgermeister. Dabei sei aber auch die Einsicht gewachsen, nicht in einem dauerhaften Lockdown verweilen zu k\u00f6nnen, in dem die Menschen keine Hoffnung oder \u00d6ffnungsperspektiven h\u00e4tten.Der Bremer Senat ber\u00e4t am Freitagmittag \u00fcber die neuen Corona-Ma\u00dfnahmen in Bremen. Strittig ist noch, ob es einen gemeinsamen Schwellenwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz f\u00fcr das ganze Bundesland geben soll, unterhalb dessen Lockerungen m\u00f6glich w\u00e4ren. Wenn f\u00fcr Bremen und Bremerhaven die Inzidenzzahlen einzeln berechnet werden, dann k\u00f6nnten die St\u00e4dte eigene Wege gehen, was Corona-Beschr\u00e4nkungen oder -\u00d6ffnungen angeht. Die Abstimmung mit Niedersachsen w\u00fcrde aber schwieriger. &#8222;Einkaufs-Tourismus&#8220; w\u00e4re wohl die Folge.Die 7-Tage-Inzidenz in Bremen liegt derzeit (Stand 05.03.2021) bei 63,6.KONTAKTE: K\u00fcnftig sind Zusammenk\u00fcnfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt wieder m\u00f6glich, beschr\u00e4nkt auf maximal f\u00fcnf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.Mehr zur Corona-Lage in BremenCorona-Regeln in HamburgMit Bauchschmerzen hat sich der rot-gr\u00fcne Senat in Hamburg zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung der zwischen Bund und L\u00e4ndern vereinbarten Corona-Lockerungen entschlossen. Man wolle die Beschl\u00fcsse der Regierungschefs von Bund und L\u00e4ndern vom Mittwoch vollst\u00e4ndig umsetzen. Die entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet und rechtzeitig ver\u00f6ffentlicht, damit die Lockerungen am Montag in Kraft treten k\u00f6nnen.Die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg liegt derzeit bei 68,9 (Stand 05.03.2021).KONTAKTE: Ab Montag d\u00fcrfen sich wieder bis zu f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgez\u00e4hlt werden. Bis einschlie\u00dflich Sonntag sind nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt, wobei schon eine Mutter und ihr Baby als zwei Personen z\u00e4hlen.BUCHL\u00c4DEN, BLUMENL\u00c4DEN, GARTENCENTER d\u00fcrfen ab Montag \u00f6ffnenEINZELHANDEL: In Hamburg darf der Einzelhandel &#8211; bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen &#8211; einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che nach Terminvergabe im sogenannten &#8222;Click and meet&#8220;-Verfahren empfangen.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und fr\u00fchestens ab dem 22. M\u00e4rz sollen Au\u00dfengastronomie, Theater, Konzert- und Opernh\u00e4user sowie Kinos begleitet von Vorsichtsma\u00dfnahmen wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Au\u00dfengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. F\u00fcr den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernh\u00e4usern sowie Kinos w\u00fcrden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz \u00fcber 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Bei einer Inzidenz unter 100 soll auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Au\u00dfenbereich wieder erlaubt werden. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschw\u00e4cht. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder m\u00f6glich sein.FAHR- UND FLUGSCHULEN k\u00f6nnen mit Hygienekonzept ab dem 8. M\u00e4rz wieder \u00f6ffnen. Ein tagesaktueller Corona-Schnelltest oder Selbsttest ist f\u00fcr die Lernenden Pflicht. Auch das Personal muss regelm\u00e4\u00dfig getestet werden.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.SCHULEN: Hamburgs Schulen sollen am 15. M\u00e4rz f\u00fcr einzelne Klassenstufen wieder vorsichtig \u00f6ffnen. Voraussetzung ist laut Senat, dass die Infektionslage sich nicht erheblich verschlechtert. Dann k\u00f6nnten nach den Ferien Grundsch\u00fcler sowie Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in halbierten Klassen im Wechselmodell tageweise in der Schule lernen. Die Pr\u00e4senzpflicht soll allerdings weiterhin aufgehoben bleiben.\u00a0Bis zu den Fr\u00fchjahrsferien wurde Distanzunterricht erteilt. Das hei\u00dft, dass die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Regelfall zu Hause lernen. Nur Eltern, f\u00fcr deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die M\u00f6glichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken.KITAS: Ab dem 15. M\u00e4rz sollen die Hamburger Kitas vom Notbetrieb in einen eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb wechseln. Das hat die Sozialbeh\u00f6rde im Vorfeld der Beratung von Bund und L\u00e4ndern am 3. M\u00e4rz bekanntgegeben. F\u00fcr einen besseren Infektionsschutz sollen die Mitarbeitenden in den Kitas zweimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch ruft die Beh\u00f6rde alle Mitarbeitenden der Kitas auf, sich impfen zu lassen. Im eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb k\u00f6nnen alle Kinder wieder mindestens 20 Stunden in den Kitas bereut werden. Den vollen Umfang an Stunden k\u00f6nnen nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Seit dem 25. Januar galt in Kitas nur noch eine &#8222;erweiterte Notbetreuung&#8220;. Sie f\u00fchrte dazu, dass Kitas geschlossen wurden &#8211; au\u00dfer f\u00fcr Kinder mit einem dringlichen sozialp\u00e4dagogischen F\u00f6rderbedarf oder Betreuungsbedarf.\u00a0Mehr zur Corona-Lage in Hamburg<br \/>\n\t\t\t\t\tPolizist berichtet von erneutem Einsatz in Winterberg: &#8222;Werden bespuckt und beleidigt&#8220;<\/p>\n<p>\t\t\t\t\tCorona-Regeln in HessenHessen wagt vom kommenden Montag an weitere vorsichtige \u00d6ffnungsschritte des Corona-Lockdowns. &#8222;Worauf wir uns von Seiten der L\u00e4nder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verst\u00e4ndigt haben, ist ein Kompromiss&#8220;, erkl\u00e4rte Hessens Ministerpr\u00e4sident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts. &#8222;Denn wir m\u00fcssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gef\u00e4hrden.&#8220; Die Instrumente Impfen und Testen w\u00fcrden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam zu gehen.Die Beschl\u00fcsse sind an die hessenweite Inzidenz (Stand 05.03.2021: 68,9) gebunden. Sollte diese wieder \u00fcber 100 steigen, k\u00f6nnen Lockerungen zur\u00fcckgenommen werden.KONTAKTE: Zu den angek\u00fcndigten Lockerungen z\u00e4hlt, dass sich ab dem 8. M\u00e4rz wieder maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten treffen d\u00fcrfen. Dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlten ebenfalls nicht mit.BAUM\u00c4RKTE, GARTENM\u00c4RKTE, BAUMSCHULEN sowie BUCHHANDLUNGEN d\u00fcrfen \u00f6ffnen.EINZELHANDEL: Alle weiteren Gesch\u00e4fte d\u00fcrfen \u201eClick &amp; Meet\u201c anbieten. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung erfolgen kann. Es gelten zudem Zugangsbeschr\u00e4nkungen: eine Person je angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che.SPORT: Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln m\u00f6glich &#8211; also mit bis zu zwei Haushalten mit h\u00f6chstens f\u00fcnf Personen. Fitnessstudios d\u00fcrfen nach strengen Hygieneregeln wieder \u00d6ffnen. Auch hier muss zun\u00e4chst ein Termin vereinbart werden.MUSEEN, THEATER und dergleichen k\u00f6nnen besucht werden. Allerdings gilt auch hier, dass vorher ein Termin ausgemacht werden muss. Au\u00dferdem m\u00fcssen Kontaktdaten hinterlassen werden.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.KITAS &amp; SCHULEN: Hessen\u00a0hat wie angek\u00fcndigt ab dem 22. Februar f\u00fcr die Sch\u00fcler der Klassen eins bis sechs das Modell des Wechselunterrichts erm\u00f6glicht. Von Klasse sieben an gilt mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Das soll vorerst bis zu den Osterferien Bestand haben. Auch f\u00fcr die Kitas gilt ab dem 22. Februar wieder der eingeschr\u00e4nkte Regelbetrieb.FRISEURE: Friseure d\u00fcrfen seit dem 1. M\u00e4rz wieder \u00f6ffnen. Sie m\u00fcssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, au\u00dferdem m\u00fcssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder \u00e4hnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske m\u00f6glich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, f\u00e4rben und f\u00f6hnen.WEITERE \u00d6FFNUNGEN: Erst wenn eine &#8222;stabile&#8220; Inzidenz von h\u00f6chstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere \u00d6ffnungen folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen k\u00f6nnen.Mehr zur Corona-Lage in HessenCorona-Regeln in Mecklenburg-VorpommernLandtag und Landesregierung beraten am Freitag in Schwerin \u00fcber die Umsetzung der j\u00fcngsten Bund-L\u00e4nder-Beschl\u00fcsse zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise. Am Vormittag kommt das Parlament zu einer weiteren Sondersitzung zusammen.Bund und L\u00e4nder hatten am Mittwoch angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen vereinbart, den Lockdown bis zum 28. M\u00e4rz fortzuf\u00fchren, zugleich aber einen Stufenplan f\u00fcr Lockerungen beschlossen. Demnach d\u00fcrfen L\u00e4den vom 8. M\u00e4rz an wieder f\u00fcr Kunden \u00f6ffnen, regional abgestuft nach Sieben-Tage-Inzidenz und vielerorts nur nach Anmeldung.Die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 72,4 (Stand 05.03.2021).KONTAKTE: Zu den angek\u00fcndigten Lockerungen z\u00e4hlt, dass sich ab dem 8. M\u00e4rz wieder maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten treffen d\u00fcrfen. Dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlten ebenfalls nicht mit.EINZELHANDEL: Demnach d\u00fcrfen L\u00e4den vom 8. M\u00e4rz an wieder f\u00fcr Kunden \u00f6ffnen: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 mit vorheriger Terminvergabe, in Gebieten mit stabilen Inzidenzwerten unter 50 auch ohne Anmeldung.KITAS &amp; SCHULEN: Klassenstufen 1 bis 6 kehrten am 24. Februar zum regul\u00e4ren Betrieb zur\u00fcck. Weiter gibt es seit dem 22. Februar an den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine R\u00fcckkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Zugleich wurde die Regierung vor Beginn des f\u00fcr den Nachmittag geplanten Landes-Corona-Gipfels aufgefordert, die Schulen bald auch wieder f\u00fcr h\u00f6here Klassen zu \u00f6ffnen. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) plant offenbar einen \u00e4hnlichen Weg wie ihn Bayern bereits angek\u00fcndigt hat: Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen der Klasse 7 bis 11 k\u00f6nnen dort ab 15. M\u00e4rz wieder in die Schulen zur\u00fcckkehren. Das soll offenbar auch in Mecklenburg-Vorpommern passieren &#8211; nicht erst &#8211; wie bisher &#8211; bei einer Inzidenz von unter 50, sondern schon bei einer Inzidenz von unter 100.BUCHL\u00c4DEN, BLUMENL\u00c4DEN, GARTENCENTER d\u00fcrfen ab 8. M\u00e4rz \u00f6ffnen.EINZELHANDEL: In Mecklenburg-Vorpommern darf der Einzelhandel &#8211; bis auf die nun beschlossenen Ausnahmen &#8211; einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che nach Terminvergabe im sogenannten &#8222;Click and meet&#8220;-Verfahren empfangen.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und fr\u00fchestens ab dem 22. M\u00e4rz sollen Au\u00dfengastronomie, Theater, Konzert- und Opernh\u00e4user sowie Kinos begleitet von Vorsichtsma\u00dfnahmen wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Au\u00dfengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. F\u00fcr den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernh\u00e4usern sowie Kinos w\u00fcrden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz \u00fcber 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und f\u00fcr Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 d\u00fcrfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.FRISEURE: Friseure haben seit dem 1. M\u00e4rz wieder ge\u00f6ffnet. Sie m\u00fcssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, au\u00dferdem m\u00fcssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder \u00e4hnlich getragen werden. Erlaubt sind nur Dienstleistungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Maske m\u00f6glich sind, wie beispielsweise Haare waschen, schneiden, f\u00e4rben und f\u00f6hnen.Mehr zur Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern<\/p>\n<p>        Corona-Krise: Was Sie wissen sollten   <\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\u00a0Corona-Regeln in NiedersachsenNach der Bund-L\u00e4nder-Verst\u00e4ndigung auf eine stufenweise Lockerung der Corona-Beschr\u00e4nkungen setzt Niedersachsen die Schritte mit der M\u00f6glichkeit regionaler Abweichungen um. Niedersachsen setzt den von Bund und L\u00e4ndern vereinbarten Corona-Kurs regional differenziert um. Bei Lockerungen und Versch\u00e4rfungen der Corona-Beschr\u00e4nkungen soll die Infektionslage in den Landkreisen ber\u00fccksichtigt werden.Wie auch bundesweit wird der Lockdown grunds\u00e4tzlich aber bis zum 28. M\u00e4rz verl\u00e4ngert. Die Infektionszahlen stagnierten auch in Niedersachsen weiter bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 65,0 (Stand 05.03.2021).Grundlage der Lockerungsschritte sind intensive Schnelltests f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen, die f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten schon ab der kommenden Woche verf\u00fcgbar sein sollen, sagte Ministerpr\u00e4sident Stephan Weil (SPD). Auch auf einen z\u00fcgigen Impffortschritt wird gesetzt.KONTAKTE: Zu den angek\u00fcndigten Lockerungen z\u00e4hlt, dass sich ab dem 8. M\u00e4rz wieder maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten treffen d\u00fcrfen. Dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, dazugeh\u00f6rige Kinder bis 14 z\u00e4hlten ebenfalls nicht mit.EINZELHANDEL: Wie auch bundesweit wird es hier vom kommenden Montag (8. M\u00e4rz) an die M\u00f6glichkeit des Terminshoppings geben, das hei\u00dft ein Einkauf nach der Vereinbarung eines Termins in dem jeweiligen Gesch\u00e4ft. Die Baum\u00e4rkte sollen zun\u00e4chst geschlossen bleiben. \u00dcber Modellprojekte f\u00fcr eine weitere \u00d6ffnung des Handels wird nachgedacht.SCHULEN: Die Schulen in Niedersachsen weiten ihren Betrieb vom 15. M\u00e4rz an wieder aus. Dann beenden die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang das Homeschooling. Sie kehren im Wechselmodell in den Pr\u00e4senzunterricht zur\u00fcck, wie das Kultusministerium mitteilte. Eine Woche sp\u00e4ter, vom 22. M\u00e4rz an, sollen dann alle Schulen und Jahrg\u00e4nge in den Wechselunterricht zur\u00fcckkehren. F\u00fcr Grundsch\u00fcler und Abschlussklassen gilt zudem bereits vom kommenden Montag (8. M\u00e4rz) an wieder die Pr\u00e4senzpflicht. Bisher konnten die Eltern dieser Sch\u00fcler entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder von zu Hause aus lernen lassen wollen.KITAS: Ebenfalls vom 8. M\u00e4rz an kehren die Kindertagesst\u00e4tten zur\u00fcck in den eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb. Die Kitas sind damit im Grundsatz ge\u00f6ffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengr\u00f6\u00dfe an, allerdings d\u00fcrfen sich die Gruppen nicht durchmischen. Der eingeschr\u00e4nkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot f\u00fcr alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben.GASTRONOMIE UND KULTUR: Bei einer Inzidenz unter 50 und fr\u00fchestens ab dem 22. M\u00e4rz sollen Au\u00dfengastronomie, Theater, Konzert- und Opernh\u00e4user sowie Kinos begleitet von Vorsichtsma\u00dfnahmen wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll die Au\u00dfengastronomie nur mit Terminbuchung gestattet werden. F\u00fcr den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernh\u00e4usern sowie Kinos w\u00fcrden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz \u00fcber 100 soll auch hier die Notbremse greifen.SPORT: Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und f\u00fcr Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 d\u00fcrfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Gesch\u00e4ften und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.HOMEOFFICE: Arbeitgeber m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre T\u00e4tigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und L\u00e4nder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser sch\u00fctzende Masken getragen werden.Weitere Bundesl\u00e4nder im \u00dcberblick: Nordrhein-Westfalen bis Th\u00fcringen: Die Ma\u00dfnahmen im Lockdown\u00a0<br \/>\n\t\t\t\t\tNach Aussagen von Stiko-Chef wendet sich ein erboster Plasberg an Lauterbach<\/p>\n<p>\t\t                            al\/gl\u00f6\/mit Agenturmaterial<\/p>\n<p>\n<!--noindex--><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.focus.de\/finanzen\/recht\/grosser-ueberblick-schulen-geschaefte-sport-hier-sehen-sie-welche-regeln-nun-in-ihrem-bundesland-gelten_id_12969624.html\" rel=\"nofollow\">Source link <\/a><br \/>\n<!--\/noindex--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gro\u00dfer \u00dcberblick: Schulen, Gesch\u00e4fte, Sport: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. 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